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Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert zu der am 01. Mai 2025 in Kraft getretenen Novelle der Bioabfallverordnung

Ziel der novellierten Bioabfallverordnung ist es, den Anteil an Fremd- und Störstoffen, wie Kunststoff, Steinen, Glas, Metall und Keramik, im Biomüll weiter zu verringern und dadurch die Qualität des gesammelten Biomülls zu verbessern. 

Erstmals sind bestimmte Grenzen festgelegt, über die der Anteil an Störstoffen in der Biotonne nicht hinausgehen darf (maximal drei Prozent Fremdstoffe, davon maximal ein Prozent Kunststoff). Für die Haushalte im Vogelsbergkreis ändert sich durch die neue Regel faktisch nichts – auch zuvor schon hatte Plastik und Co. nichts in der grünen Tonne zu suchen. 

Leerung bei korrekter Befüllung 

Der ZAV weist darauf hin, dass falsch befüllte Biotonnen nicht geleert werden können. Auch das ist in der Gesetzesnovelle ausdrücklich geregelt. Wenn Joghurtbecher, Metalldeckel, Schraubgläser oder sonstiger Unrat in der grünen Tonne auffällt, werden die betreffenden Haushalte dazu aufgefordert, ihre Bio-Tonne nach zu sortieren und die nicht zulässigen Inhalte zu entfernen. Beim nächsten regulären Abfuhrtermin wird die Tonne dann, bei korrekter Befüllung, geleert. 

Wichtig ist, dass keine Plastiktüten in der Biotonne landen. Dazu zählen auch die sogenannten kompostierbaren plastikähnlichen Tüten. Stattdessen können Haushalte Zeitungspapier oder im Handel erhältliche Papiertüten verwenden, um lose organische Abfälle zu sammeln. Diese zersetzen sich problemlos, absorbieren zudem Feuchtigkeit und reduzieren so unangenehme Gerüche im Sommer sowie Frost im Winter. 

Bei Rückfragen zum Umgang mit der Biotonne stehen die Abfallberaterinnen des ZAV gerne zur Verfügung, per Telefon unter 0 66 41 / 96 71 - 0 sowie per E-Mail an info@zav-online.de.

von Frau Hühn (Kommentare: 0)
Aktion Saubere Landschaft

von Frau Hühn (Kommentare: 0)

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert über die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien:

Seit dem 01. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Gut gebrauchte und wiederverwendbare Alttextilien und Altkleider sollen weiterhin in die bewährten Sammelcontainer gegeben werden. Verschmutzte und stark verschlissene Alttextilien und Altkleider dürfen weiterhin über die Restabfalltonnen entsorgt werden.

Befüllte Restabfalltonnen mit stark verschlissenen und stark verschmutzten Alttextilien und Altkleidern werden entgegen verschiedener Mitteilungen in der Presse und den sozialen Medien weiterhin entleert.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. 06641 96710 oder unter Tel. 06638 1249.
von Frau Hühn (Kommentare: 0)
Ab 2024 wird der Abfallkalender nicht mehr per Post zugeschickt

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von Frau Boss (Kommentare: 0)
Gefahr durch Druckgaspackungen, Spraydosen und Campinggas-Kartuschen

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nur noch gebündelt oder in Teilstücken

von Frau Engel (Kommentare: 0)

Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, die mit dem Coronavirus kontaminiert sein können

von Know-iT solutions | Webmaster (Kommentare: 0)
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