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von Frau Hühn

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert zu der am 01. Mai 2025 in Kraft getretenen Novelle der Bioabfallverordnung

Ziel der novellierten Bioabfallverordnung ist es, den Anteil an Fremd- und Störstoffen, wie Kunststoff, Steinen, Glas, Metall und Keramik, im Biomüll weiter zu verringern und dadurch die Qualität des gesammelten Biomülls zu verbessern. 

Erstmals sind bestimmte Grenzen festgelegt, über die der Anteil an Störstoffen in der Biotonne nicht hinausgehen darf (maximal drei Prozent Fremdstoffe, davon maximal ein Prozent Kunststoff). Für die Haushalte im Vogelsbergkreis ändert sich durch die neue Regel faktisch nichts – auch zuvor schon hatte Plastik und Co. nichts in der grünen Tonne zu suchen. 

Leerung bei korrekter Befüllung 

Der ZAV weist darauf hin, dass falsch befüllte Biotonnen nicht geleert werden können. Auch das ist in der Gesetzesnovelle ausdrücklich geregelt. Wenn Joghurtbecher, Metalldeckel, Schraubgläser oder sonstiger Unrat in der grünen Tonne auffällt, werden die betreffenden Haushalte dazu aufgefordert, ihre Bio-Tonne nach zu sortieren und die nicht zulässigen Inhalte zu entfernen. Beim nächsten regulären Abfuhrtermin wird die Tonne dann, bei korrekter Befüllung, geleert. 

Wichtig ist, dass keine Plastiktüten in der Biotonne landen. Dazu zählen auch die sogenannten kompostierbaren plastikähnlichen Tüten. Stattdessen können Haushalte Zeitungspapier oder im Handel erhältliche Papiertüten verwenden, um lose organische Abfälle zu sammeln. Diese zersetzen sich problemlos, absorbieren zudem Feuchtigkeit und reduzieren so unangenehme Gerüche im Sommer sowie Frost im Winter. 

Bei Rückfragen zum Umgang mit der Biotonne stehen die Abfallberaterinnen des ZAV gerne zur Verfügung, per Telefon unter 0 66 41 / 96 71 - 0 sowie per E-Mail an info@zav-online.de.

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Aktion Saubere Landschaft

von Frau Hühn
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