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Newsteaser

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15-01-2025 12:14
von Frau Hühn
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Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert über die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien:

Seit dem 01. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Gut gebrauchte und wiederverwendbare Alttextilien und Altkleider sollen weiterhin in die bewährten Sammelcontainer gegeben werden. Verschmutzte und stark verschlissene Alttextilien und Altkleider dürfen weiterhin über die Restabfalltonnen entsorgt werden.

Befüllte Restabfalltonnen mit stark verschlissenen und stark verschmutzten Alttextilien und Altkleidern werden entgegen verschiedener Mitteilungen in der Presse und den sozialen Medien weiterhin entleert.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. 06641 96710 oder unter Tel. 06638 1249.
15-01-2025 12:14
von Frau Hühn
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04-12-2024 15:52
von Frau Hühn
(Kommentare: 0)
 


04-12-2024 15:52
von Frau Hühn
(Kommentare: 0)
20-10-2023 08:35
von Frau Boss
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20-10-2023 08:35
von Frau Boss
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Teaser Version 2

Teaser Version 3

/ Jan 2025
von Frau Hühn (Kommentare: 0)

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert über die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien:

Seit dem 01. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Gut gebrauchte und wiederverwendbare Alttextilien und Altkleider sollen weiterhin in die bewährten Sammelcontainer gegeben werden. Verschmutzte und stark verschlissene Alttextilien und Altkleider dürfen weiterhin über die Restabfalltonnen entsorgt werden.

Befüllte Restabfalltonnen mit stark verschlissenen und stark verschmutzten Alttextilien und Altkleidern werden entgegen verschiedener Mitteilungen in der Presse und den sozialen Medien weiterhin entleert.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. 06641 96710 oder unter Tel. 06638 1249.
/ Dez 2024
von Frau Hühn (Kommentare: 0)
 


Teaser Version 4

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert über die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien:

Seit dem 01. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Gut gebrauchte und wiederverwendbare Alttextilien und Altkleider sollen weiterhin in die bewährten Sammelcontainer gegeben werden. Verschmutzte und stark verschlissene Alttextilien und Altkleider dürfen weiterhin über die Restabfalltonnen entsorgt werden.

Befüllte Restabfalltonnen mit stark verschlissenen und stark verschmutzten Alttextilien und Altkleidern werden entgegen verschiedener Mitteilungen in der Presse und den sozialen Medien weiterhin entleert.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. 06641 96710 oder unter Tel. 06638 1249.
von Frau Hühn
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von Frau Hühn
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in Billertshausen, Homberg und Wartenberg
von Frau Boss
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Teaser Version 6

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert über die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien:

Seit dem 01. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Gut gebrauchte und wiederverwendbare Alttextilien und Altkleider sollen weiterhin in die bewährten Sammelcontainer gegeben werden. Verschmutzte und stark verschlissene Alttextilien und Altkleider dürfen weiterhin über die Restabfalltonnen entsorgt werden.

Befüllte Restabfalltonnen mit stark verschlissenen und stark verschmutzten Alttextilien und Altkleidern werden entgegen verschiedener Mitteilungen in der Presse und den sozialen Medien weiterhin entleert.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. 06641 96710 oder unter Tel. 06638 1249.
von Frau Hühn
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von Frau Hühn
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von Frau Boss
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Teaser Version 7

Teaser Version 8

von Frau Hühn (Kommentare: 0)

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert über die Getrenntsammlungspflicht

von Frau Boss (Kommentare: 0)

Ab 2024 wird der Abfallkalender nicht mehr per Post zugeschickt

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