Dringender Hinweis !!! Umgang mit Quarantäneabfällen
  • Newsreader

Aktuelles

Nach Vorgaben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, möchten wir Sie nachfolgend über die Entsorgung von den anfallenden Abfällen informieren, die mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sein können.

Die Entsorgung erfolgt gemeinsam mit dem Restabfall.

Hierzu sind einige Regeln zu beachten, die nachfolgend aufgeführt sind:

Der Schutz des Personals der Abfallentsorgung und die Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens haben höchste Priorität. Aus diesem Grund sollten Sie die Abfallsammelsysteme zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) nur eingeschränkt nutzen.

Für Sie gilt: Im Zweifelsfall über den Restabfall entsorgen! Glasabfälle können aber wie bisher getrennt entsorgt werden. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

 

Entsorgung haushaltsüblicher Mengen

  •  Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden und mit Sekreten bzw. Exkreten kontaminiert sein können wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde.

  • Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

  • Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen / Säcke gegeben werden.

Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Personals der Müllabfuhr

Zum Schutz der Bevölkerung und des Personals der Müllabfuhr vor Infektion sind im Vorfeld folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

Um sowohl bei den weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden.

Stattdessen sind diese zuvor in stabile und reißfeste Abfallsäcke zu verpacken, und durch Verknoten oder Zubinden sicher zu verschließen.

Ein Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern ist zu unterlassen. 

Grundsätzlich gilt bei Abfällen, die für die Abholung durch die kommunale Restmüllabfuhr bereitgestellt werden, 

  • dass spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind und keine Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit neben saugfähigen Abfällen enthalten sind.

Sollten aufgrund der oben genannten Empfehlungen Übermengen beim Restabfall anfallen, sind diese in den ZAV-Abfallsäcken so lange wie möglich in für andere Personen und auch Tiere nicht zugänglichen Räumen (notfalls gut verpackt auf dem Balkon) aufzubewahren und erst kurz vor der Abfuhr bereitzustellen, um Gefahren für Dritte weitestgehend auszuschließen. Auch hier gilt, bitte 3 Tage vorher nichts mehr einfüllen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Mithilfe und wünschen Ihnen Gute Besserung.

Zurück

Copyright 2024 @ zav-online.de