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Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert über die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien:

Seit dem 01. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Gut gebrauchte und wiederverwendbare Alttextilien und Altkleider sollen weiterhin in die bewährten Sammelcontainer gegeben werden. Verschmutzte und stark verschlissene Alttextilien und Altkleider dürfen weiterhin über die Restabfalltonnen entsorgt werden.

Befüllte Restabfalltonnen mit stark verschlissenen und stark verschmutzten Alttextilien und Altkleidern werden entgegen verschiedener Mitteilungen in der Presse und den sozialen Medien weiterhin entleert.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. 06641 96710 oder unter Tel. 06638 1249.

Ab 2024 wird der Abfallkalender nicht mehr per Post zugeschickt

Gefahr durch Druckgaspackungen, Spraydosen und Campinggas-Kartuschen

nur noch gebündelt oder in Teilstücken

Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, die mit dem Coronavirus kontaminiert sein können

Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
Am Graben 96, 36341 Lauterbach
Telefon: (0 66 41) 96 71-0
Telefax: (0 66 41) 96 71-20
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