+49 (0) 6641 918010
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Die Zurverfügungstellung und Entsorgung der gelben Tonne gehören nicht zur Zuständigkeit des ZAV. Die gelbe Tonne gehört zum Dualen System. Dies ist ein privatwirtschaftliches System, welches sich über Lizenzentgelte finanziert. Alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen müssen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen ein Lizenzentgelt zahlen, welches je nach Größe, Gewicht und Material der Verpackung berechnet wird.
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Sofern eine Leerung nicht erfolgt ist, kann dies mehrere Ursachen haben. Daher wird im Einzelfall geprüft werden müssen, aus welchen Gründen die Leerung nicht erfolgte.
Insbesondere, wenn mehrere Gefäße in einer Straße oder die ganze Straße nicht abgefahren wurde, wird eine Prüfung des Sachverhaltes erfolgen und ggf. eine Nachabfuhr organisiert.
Am Graben 96, | 36341 Lauterbach |
Telefon: | (0 66 41) 96 71-0 |
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