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Gebührenrechner 2024 / 2025
Grundlagen der Berechnung | ||
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Grundgebühr: | 139.47 € | |
Personenzahl: | 1 | |
Gefäßgröße (in Liter): | 80 | |
Freileerungen gemäß Vorausleistungsbescheid: | 7 | |
Gewählte Leerungen: | 7 | |
Leerungsanzahldifferenz: | 0 |
Ergebnis der Berechnung | ||
---|---|---|
Grundgebühr je Grundstück: | 139.47 € | |
Personenbezogene Mindestgebühr: | 64.38 € | |
Differenz zur Vorausleistung: | 0.00 € |
203.85 € |
Gebühren gültig ab
01.01.2025
Dies ist keine rechtsverbindliche Berechnung,
sondern dient der allgemeinen Orientierung.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
*Grundgebühr pro Grundstück:
Die Grundgebühr wird je Grundstück und Jahr in Höhe von 139.47 € berechnet. Durch Setzen des Hakens können Sie die Gebühr in Ihre Berechnung einfließen lassen.
*Anzahl Personen:
Hier erfassen Sie die Anzahl der zu berechnenden Personen bzw. Einwohnergleichwerte Ihres Grundstückes. Diese kann durch Berücksichtigung von Ermäßigungsanträgen von der beim Einwohnermeldeamt gemeldeten Personenzahl abweichen. Im Gebührenbescheid werden immer nur die zu berücksichtigenden Personen berechnet.
*Anzahl Leerungen:
Hier ist die auf die Personenzahl und Gefäßgröße bezogene Anzahl von Freileerungen gemäß den Vorgaben der gültigen Satzungen voreingestellt. Diese können Sie auch Ihrem Vorausleistungsbescheid entnehmen. Durch Verändern der Anzahl können Sie sich Ihre voraussichtliche Abfallentsorgungsgebühr für ein Kalenderjahr berechnen lassen.
*Jahresgebühr:
Das satzungsmäßige Mindestvolumen beträgt pro Person und Woche 10l. Hieraus ermittelt sich die Gefäßgröße des Abfallgefäßes, das Ihnen der ZAV zur Verfügung stellt. Das tatsächliche Nutzungsvolumen hängt dann von Ihren in Anspruch genommenen Leerungen ab.
Warum eigentlich Gebühren?
Die Sammlung und Verwertung von Abfällen ist eine sehr aufwändige und kostenintensive Arbeit:
- ca. 1.000.000 Leerungen von Restabfallgefäßen und ca. 500.000 Leerungen von Altpapiergefäßen werden jährlich durchgeführt
- insgesamt werden rund 40.000 Tonnen Abfälle gesammelt, sortiert, aufbereitet, verwertet und, sofern nicht anders möglich, entsorgt.
- ca. 80.000 Abfallgefäße werden bereitgestellt
- 35.000 Grundstücke werden angefahren
- Restabfall, Altpapier, Sperrmüll, Sondermüll und Elektroaltgeräte werden eingesammelt
- Deponien, Umladungsanlagen, Kompostierungsanlagen, etc. sind zu betreiben, betreuen etc.
und noch vieles mehr.
Für diese abfallwirtschaftlichen Leistungen erhebt der ZAV Gebühren. In der Jahresgebühr sind alle diese Leistungen als „Komplettpaket“ enthalten. Ist ein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen, entsteht die Pflicht, diese Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Abfallgebühren richtet sich im Übrigen nach der Abfallgebührensatzung des ZAV.
Welche Gebühren gibt es und warum?
Die Abfallgebühren setzen sich aus drei verschiedenen Gebührentatbeständen zusammen:
1. Die grundstücksbezogene Grundgebühr
Diese ist unabhängig von verursacherbezogenen oder individuellen Verhältnissen. Sie deckt die Fixkosten ab, die für die Notwendigkeit der Vorhaltung eines regelmäßigen, alle Abfallfraktionen umfassenden Sammlungs- und Entsorgungs- bzw. Verwertungssystems durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ZAV), der hierzu, ebenfalls unabhängig von einer eventuellen Inanspruchnahme, verpflichtet ist. Dies bedeutet, dass für alle Bürger die Entsorgung von Abfällen gewährleistet sein muss. Dazu benötigt er eine entsprechende technische, abfallwirtschaftliche, personelle und logistische Infrastruktur. Die Kosten hierfür werden für alle Grundstücke gleich umgelegt.
Dieser Betrag ist pro Grundstück immer gleich.
2. Die personenbezogene Mindestgebühr
Sie beinhaltet –für alle Personen gleich- einen Fixkostenanteil für die verursacherbezogenen Leistungen (nicht nur Restabfallentsorgung, sondern auch Biosammlung, Papiersammlung, Grünabfallentsorgung, Sonderabfallentsorgung usw.) und eine Anzahl von Freileerungen für den Restabfall und die Sperrmüllabfuhr. Dabei ist diese Gebühr so berechnet, dass alle Personen das gleiche Leistungspaket erhalten und dafür auch die gleiche Gebühr zu entrichten haben.
Dieser Betrag ist pro Person und Jahr immer für alle gleich.
Die beinhaltete Freileerungsanzahl ergibt sich aus der Personenzahl auf dem Grundstück, die pro Jahr 520 Liter potentielles Entsorgungsvolumen für Restabfall erhält, geteilt durch die mögliche Gefäßgröße (80, 120, 240, 360, 660, 1100 Liter).
Wichtig: Die Freileerungsanzahl ist keine zwingende Vorgabe, sondern nur eine rechnerische Größe. Benötigt man weniger Leerungen ergibt sich eine Rückvergütung, benötigt man mehr Leerungen ergibt sich eine Nachzahlung. Dies kann individuell genutzt werden, so dass die Leerungshäufigkeit den zu entsorgenden Abfallmengen angepasst und die angebotenen 13 Leerungstermine (bei Papier auch 13, bei Bio 26) völlig flexibel genutzt werden können. Man muss ein Gefäß nicht bereitstellen.
Bei Restabfall gilt:
Weniger Leerungen als vorgegebene Freileerungszahl = Rückvergütung
Mehr Leerungen als vorgegebene Freileerungszahl = Nachzahlung
Mögliche Leerungszahlen pro Jahr:
Bei Restabfall 0 -13
Bei Papier: 0-13
Bei Bio: 0-26
3. Die Leerungsgebühren
Hier werden nur noch die Kosten für die tatsächlich zu entsorgenden Mengen erhoben. Je nach Nutzung fallen diese an oder nicht. Bei Papier fallen keine Kosten an, da diese schon in den Grund- und Mindestgebühren enthalten sind, genauso bei der Bioabfallsammlung, Sonderabfallentsorgung und Grünabfallentsorgung.
Die individuellen Vorausleistungsgebühren können aus der Gebührentabelle entnommen werden, ebenso die Mehr- oder Minderkosten je nach Inanspruchnahme des Systems. Am Jahresende erfolgt die tatsächliche Endabrechnung, analog zu ähnlichen Systemen bei Strom- oder Wasserrechnungen.
4. Sonstige Leistungsgebühren
Es gibt noch sonstige individuelle Leistungen, die nicht im „Komplettpaket“ enthalten sind. Hierfür werden spezielle einzelne Gebühren erhoben.
5. Einwohnergleichwerte (EGW)
Die Abfallgebühr ergibt sich für alle Gebührenzahler aus der Gebührensatzung. Bei sogenannten „nicht privaten Herkunftsbereichen“ (z.B. Gewerbe, Handel etc.) werden Einwohnergleichwerte (EGW) zur Berechnung herangezogen, die sich aus der Abfalleinsammlungssatzung ergeben.
6. Ausnahmeanträge
Auf Antrag werden bestimmte Personen (Gruppen), wie z.B. Kinder unter 18 Jahren etc. nur zu 50 % berücksichtigt oder ganz ausgenommen (nach §16 der Abfalleinsammlungssatzung). Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim ZAV zu stellen.
Gebührensätze gemäß der Abfallgebührensatzung (AbfGS) des ZAV
(Stand 01.01.2025)
Grundstücksbezogene Grundgebühr: |
|
139,47 |
Euro/Jahr |
Personenbezogene Mindestgebühr: |
|
11,37 |
Cent/Liter |
|
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64,38 |
Euro/Jahr |
Rückvergütung für nicht in Anspruch genommen Leerungen:
|
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80-Liter Restabfallsammelbehälter |
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2,99 |
Euro/Leerung |
120-Liter Restabfallsammelbehälter |
|
4,18 |
Euro/Leerung |
240-Liter Restabfallsammelbehälter |
|
7,27 |
Euro/Leerung |
360-Liter Restabfallsammelbehälter |
|
10,66 |
Euro/Leerung |
660-Liter Restabfallsammelbehälter |
|
17,99 |
Euro/Leerung |
1.100-Liter Restabfallsammelbehälter |
|
26,98 |
Euro/Leerung |
Gebühren für zusätzlich in Anspruch genommen Leerungen: |
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80-Liter Restabfallsammelbehälter |
|
2,34 |
Euro/Leerung |
120-Liter Restabfallsammelbehälter |
|
3,51 |
Euro/Leerung |
240-Liter Restabfallsammelbehälter |
|
7,01 |
Euro/Leerung |
360-Liter Restabfallsammelbehälter |
|
10,52 |
Euro/Leerung |
660-Liter Restabfallsammelbehälter |
|
19,28 |
Euro/Leerung |
1.100-Liter Restabfallsammelbehälter |
|
32,14 |
Euro/Leerung |
Zusätzlicher Abfallsack: |
|
9,30 |
Euro/Stück |
Grünabfall: |
|
Kostenfreie Annahme* |
*von Grünabfällen aus privatem und kommunalem Herkunftsbereich
Zusätzlicher Sperrmüll: |
|
73,19 |
Euro/Abfuhr |
Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
Am Graben 96, | 36341 Lauterbach |
Telefon: | (0 66 41) 96 71-0 |
Telefax: | (0 66 41) 96 71-20 |
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