Genehmigungsbekanntmachung
Der vorstehende Wirtschaftsplan 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Regierungspräsidium in Gießen hat als Aufsichtsbehörde mit Verfügung vom 18. Februar 2025 die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten erteilt. Diese können Sie in der Anlage einsehen.
Die Satzung mit Wirtschaftsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
05. März 2025 bis 19. März 2025
während der Dienststunden
montags bis freitags von 09:30 – 12:00 Uhr
montags, dienstags und donnerstags von 14:00 – 15:30 Uhr
und mittwochs von 14:00 – 16:30 Uhr
in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis, Am Graben 96, 36341 Lauterbach (Geschäftszimmer) öffentlich aus.
Lauterbach, den 27.02.2025 Dieter Boß, Verbandsvorsteher