Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis macht darauf aufmerksam, dass bis zum 15. November 2024 folgende Abfallentsorgungsgebühren fällig geworden sind:
Vorausleistung 2024 4. Rate 2024
Die Abgabepflichtigen, die mit den Abfallentsorgungsgebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 30. November 2024 an den Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis zu zahlen.
Nach dem 30. November 2024 werden die fällig gewesenen Abfallentsorgungsgebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) durch den Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach zwangsweise beigetrieben.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Wenn Sie am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, so finden Sie
das entsprechende Formular auf unserer Homepage. www.zav-online.de
Lauterbach, 23.11.2024
Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
Der Vorstand
Dieter Boß
Verbandsvorsteher