Öffentliche Bekanntmachung

Aktuelles

Feststellung von Nachrückern

Öffentliche Bekanntmachung für den Vogelsbergkreis

für die Verbandsversammlung des Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis

gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, S 142), zuletzt geändert durch Gesetz

vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618).

  1. Frau Kirsten Füllner-Harrington, Schotten, gewählt von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schotten am 22.04.2021 als Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis, ist zum 16.04.2024 als Mitglied der Verbandsversammlung ausgeschieden.
  2.  

                    Dieses Ausscheiden stelle ich hiermit gem. § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG fest.

     

                    Als Nachrücker/In wird gem. § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG

     

                                                             Herr Willi Appel

     

    gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schotten vom 11.07.2024 festgestellt.

     

    Gegen vorstehende Feststellung kann gem. § 34 Abs. 4 i. V. mit §§ 25-27 KWG jede/jeder Wahlberechtigte binnen 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Am Graben 96, 36341 Lauterbach, Einspruch erheben.

     


Lauterbach, den 19.07.2024

Zweckverband
Abfallwirtschaft
Vogelsbergkreis

 

(Dieter Boss)                (Michael Refflinghaus)           (Matthias Weitzel) 
Verbandsvorsteher  Stellv. Verbandsvorsteher      Stellv. Verbandsvorsteher

 

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